Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Seite ersetzt keine individuelle, schriftliche Offerte/Vereinbarung; im Konfliktfall gilt immer die zwischen Orvayo und dem Kunden individuell vereinbarte Grundlage.
1. Vertragspartner
Vertragspartner ist Marco Gomez Bitolykou, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Orvayo“ (Einzelunternehmen nach Schweizer Recht, nicht im Handelsregister eingetragen). „Orvayo“ ist keine eigene juristische Person — sämtliche Rechte und Pflichten aus einem Vertrag treffen den Inhaber persönlich. Siehe Impressum für die vollständigen Angaben.
2. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Projekte, die zwischen Orvayo und einem Kunden nach einer individuellen Offerte vereinbart werden. Abweichende individuelle Vereinbarungen gehen vor.
3. Angebote und Preise
Auf dieser Website genannte Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Es werden bewusst keine Preise öffentlich ausgewiesen. Ein verbindliches Angebot mit Umfang, Preis und Zeitrahmen entsteht erst nach individueller Prüfung (Discovery/Scope) und schriftlicher Offerte.
4. Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt die für das Projekt nötigen Informationen, Zugänge und Rückmeldungen innert angemessener Frist zur Verfügung. Verzögerungen auf Kundenseite können sich auf den Zeitrahmen auswirken.
5. Änderungen am Projektumfang
Änderungen am vereinbarten Umfang werden vor Umsetzung besprochen und, falls nötig, in einer aktualisierten Offerte festgehalten — nie automatisch oder rückwirkend ohne Zustimmung.
6. Eigentum und Nutzungsrechte
Rechte an gelieferten Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Bis dahin bleiben sie bei Orvayo.
Übertragen wird ein nicht ausschliessliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht am konkret gelieferten Ergebnis für den vereinbarten Zweck. Eine weitergehende oder ausschliessliche Übertragung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Nicht übertragen werden Rechte an wiederverwendbaren Bausteinen: Orvayos eigene Bibliotheken, Vorlagen, Bausteine, Verfahren und das dabei erworbene allgemeine Know-how bleiben bei Orvayo und dürfen weiter verwendet werden, auch für andere Kunden. Das gilt nicht für Inhalte und Daten des Kunden.
Inhalte, Daten und Marken, die der Kunde beistellt, bleiben beim Kunden. Er sichert zu, über die nötigen Rechte daran zu verfügen.
Orvayo darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
7. Datenschutz
Es gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung.
8. Haftung
Orvayo haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Absicht oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Personenschäden. Eine Wegbedingung dieser Haftung wäre nach Art. 100 Abs. 1 OR nichtig und wird hier bewusst nicht versucht.
Im Übrigen ist die Haftung von Orvayo, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust sowie für Ansprüche Dritter.
Soweit Orvayo dennoch haftet, ist die Haftung pro Schadenfall auf das Honorar begrenzt, das der Kunde für den betroffenen Auftrag in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.
Für Hilfspersonen wird die Haftung im Rahmen von Art. 101 OR wegbedungen, soweit zulässig.
Orvayo schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsfenster, Störungen bei Vorleistern und höhere Gewalt begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung.
Demos, Vorschauen, Konfiguratoren und Schätzungen auf dieser Website sind unverbindliche Beispiele. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften, Preisen oder Ergebnissen dar. Verbindlich ist ausschliesslich eine individuell vereinbarte, schriftliche Offerte.
Der Kunde bleibt für eigene Datensicherungen verantwortlich sowie dafür, dass die von ihm gelieferten Inhalte und Daten rechtmässig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt Orvayo insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten diese Einschränkungen nur so weit, als zwingendes Recht dem nicht entgegensteht.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht, CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände — insbesondere die Wahlgerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung — bleiben vorbehalten.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.